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Nachweise zur Aufnahme eines Hypothekendarlehens für Nichtansässige

Nachweise zur Aufnahme eines Hypothekendarlehens für Nichtansässige

Auf Englisch

oder auf Griechisch

Durch Sie

oder Ihren Bevollmächtigten (Anwalt)

Unterstützung

bei jedem Schritt

Wenn Sie ein internationaler Kunde sind und ein Hypothekendarlehen aufnehmen möchten, müssen Sie oder Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) die Nachweise auf Englisch oder Griechisch einreichen. Erfahren Sie welche Nachweise Sie einreichen müssen und wann.

Wenn Sie kein Eurobank-Kunde sind und nicht eine unserer Filialen besuchen können, kann Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) sowohl die notwendigen Nachweise für die Aufnahme einer Bankbeziehung mit Eurobank als auch Ihren Hypothekendarlehensantrag einreichen.

 
 
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