Erfahren Sie alles zur Aufnahme eines Hypothekendarlehens für internationale Kunden. Reichen Sie Ihren Antrag in einer unserer Filialen, per E-Mail oder Videoanruf über v-Banking ein. Wenn Sie kein griechischer Staatsbürger sind oder nicht während des gesamten Prozesses der Aufnahme eines Hypothekendarlehens in Griechenland sein können, benötigen Sie einen Anwalt, der bei einer griechischen Anwaltskammer registriert ist und Sie als Ihr Bevollmächtigter vertritt.
Um den Prozess zu beschleunigen, ist es wichtig, dass Sie oder Ihr Bevollmächtigter alle notwendigen Nachweise einreichen.
In einer Filiale, per E-Mail oder v-Banking
Beantragen Sie ein Hypothekendarlehen in einer unserer Filialen oder per E-Mail. Wenn Sie Eurobank-Kunde sind und über e-Banking-Zugangsdaten verfügen, können Sie den Antrag auch über v-Banking stellen.
Alternativ kann Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) eine unserer Filialen besuchen.
Sie können einen Antrag einreichen, auch wenn Sie noch keine Immobilie von Interesse gefunden haben. Wir arbeiten mit vertrauenswürdigen Immobilienagenturen zusammen, die Ihnen über unseren One-Stop-Hub bei Ihrer Suche helfen können.
Überprüfen Sie die Nachweisdokumente zur Beantragung eines Darlehens.
Wenn Sie einen Bevollmächtigten benötigen
Wenn Sie kein griechischer Staatsbürger sind oder griechischer Staatsbürger sind, aber nicht in Griechenland sein können, bis der Prozess zur Aufnahme eines Hypothekendarlehens abgeschlossen ist, benötigen Sie einen Anwalt, der Sie als Ihr Bevollmächtigter vertritt.
Der Anwalt, der Sie als Bevollmächtigter vertritt, muss:
- Bei einer griechischen Anwaltskammer registriert sein.
- Eurobank-Kunde sein.
In diesem Fall reicht Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) Ihren Hypothekendarlehensantrag ein, vertritt Sie und führt alle weiteren Schritte durch.
Wenn Sie kein Eurobank-Kunde sind und nicht eine unserer Filialen besuchen können, kann Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) sowohl die notwendigen Nachweisdokumente für die Aufnahme einer Bankbeziehung mit Eurobank als auch Ihren Hypothekendarlehensantrag einreichen.
Überprüfen Sie die Nachweisdokumente, wenn Sie einen Bevollmächtigten für Ihr Darlehen benötigen.
Wichtige Informationen zu Ihrem Darlehen
In einer Filiale oder über einen Videoanruf per v-Banking erhalten Sie oder Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) alle notwendigen Informationen zu Hypothekendarlehen für internationale Kunden:
- Allgemeine Informationen
- Nachweisdokumente
Einen Antrag einreichen
Wir stellen Ihren Darlehensantrag (auf Griechisch oder Deutsch) in einer Filiale, per E-Mail oder über v-Banking aus. Wir helfen Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten (Anwalt) beim Ausfüllen.
Sobald Sie Ihren Antrag unterschrieben und eingereicht haben, prüfen wir Ihre Unterlagen und beurteilen Ihren Antrag auf Grundlage Ihrer Kreditwürdigkeit.
Überprüfen Sie die Nachweisdokumente zur Beantragung eines Darlehens.
Vorgenehmigungs-Dokumentation
Sie oder Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) erhalten folgendes:
- Vorgenehmigungs-Zertifikat – Darin sind alle Bedingungen aufgeführt, die für die endgültige Genehmigung Ihres Darlehens erfüllt sein müssen. Die Bedingungen können je nach Handelswert der Immobilie und Art der Sicherheit variieren.
- Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS) – Enthält Ihre persönlichen Daten, die Eigenschaften des Darlehens, an dem Sie interessiert sind, und ein Beispiel für den effektiven Jahreszins (APRC). Es enthält außerdem alle Informationen, die Sie vor Abschluss eines Darlehensvertrags gemäß Gesetz 4438/2016 über Hypothekendarlehen wissen müssen.
Anschließend kontaktiert einer unserer Mitarbeiter Sie oder Ihren Bevollmächtigten (Anwalt) bezüglich der nächsten Schritte.
Gültigkeit der Vorgenehmigung
Die Vorgenehmigung Ihres Hypothekendarlehens ist für 90 Tagen gültig.
Wir können die Laufzeit über diesen Zeitraum hinaus verlängern, sofern sich Ihre Finanzen nicht verändert haben. Andernfalls prüfen wir Ihre Finanzen erneut.
Sobald Ihr Hypothekendarlehen vorab genehmigt wurde, reichen Sie oder Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) die Nachweisdokumente für die endgültige Darlehensgenehmigung ein.
Überprüfen Sie die Nachweisdokumente für die Due-Diligence-Prüfung der Immobilie.
Rechtliche Due-Diligence
Unsere Anwälte prüfen die Immobilie, auf die das Pfandrecht erhoben wird, beim zuständigen Grundbuchamt und/oder bei der Nationalen Kataster- und Kartierungsbehörde.
Durch die rechtliche Due-Diligence können wir sicherstellen, dass die Immobilie:
- rechtmäßiger Besitz ist und in den letzten 20 Jahren rechtmäßig übertragen wurde.
- in den letzten 20 Jahren frei von jeglichen Belastungen und Rechtsstreitigkeiten ist.
Damit wir mit der rechtlichen Due-Diligence fortfahren können, müssen Sie oder Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) bestimmte Dokumente in einer Filiale oder über v-Banking einreichen.
Technische Due-Diligence
Die technische Due Diligence erfolgt an der als Sicherheit dienenden Immobilie oder in manchen Fällen auch an der finanzierten Immobilie (falls unterschiedlich). Sie wird von einem unabhängigen gemäß Gesetz 4438/2016 zertifizierten Ingenieur/Gutachter durchgeführt.Die technische Due-Diligence umfasst eine physischen Besichtigung der Immobilie und die Ermittlung des Immobilienwerts.
Um einen Inspektionstermin festzulegen, ruft unser Ingenieur Sie oder Ihren Bevollmächtigten (Anwalt) an. Sie werden zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Unterlagen (Fotokopien) informiert.
Die technische Due-Diligence bescheinigt, dass die als Sicherheit dienende Immobilie:
- nicht illegal gebaut wurde und keine Unregelmäßigkeiten in den Plänen vorliegen (z. B. Legalisierung eines halboffenen Raumes).
- den städtebaulichen Vorschriften entspricht.
- keine strukturelle oder statische Probleme aufweist.
- bebaubar ist, wenn es sich um ein Grundstück handelt.
Due-Diligence-Gebühren
Die Gebühren für die rechtliche und technische Due-Diligence (einmalige Due-Diligence-Kosten) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Darin sind die Ingenieur- und Anwaltshonorare für die Besichtigung der Immobilie bzw. die Prüfung deren rechtlichen Status enthalten.
Dienen zwei Immobilien als Sicherheit, führen wir bei beiden eine Due-Diligence-Prüfung durch. In diesem Fall werden zusätzliche Kosten berechnet (einmalige Kosten für zusätzliche Sicherheiten).
Sie zahlen einen Teil der Kosten für die Due-Diligence, sobald Ihr Kredit vorab genehmigt wurde.
Den Restbetrag sowie weitere Darlehenskosten zahlen Sie nach Vertragsunterzeichnung.
Überprüfen Sie die Nachweisdokumente für die endgültige Darlehensgenehmigung.
Wenn Sie keine griechische Steuernummer haben
In der endgültigen Genehmigungsphase muss Ihnen eine griechische Steuernummer zugewiesen werden. Als One-Stop-Hub arbeiten wir mit führenden Steuerberatungsunternehmen zusammen, die Ihnen bei der Erteilung einer griechischen Steuernummer helfen und Sie über weitere steuer- und verwaltungsbezogene Dienstleistungen unterstützen können.
Wenn die Vorgenehmigung nicht mehr gültig ist
Auf Ihre Anfrage oder auf Anfrage Ihres Bevollmächtigten informieren wir Sie über die erforderlichen Unterlagen zur Erneuerung des Vorgenehmigungszertifikats.
Dokumentation für die endgültige Genehmigung
Nach der endgültigen Genehmigung des Hypothekendarlehens erhalten Sie oder Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) Folgendes:
- Dokument der endgültigen Genehmigung
- Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS) – Endgültige Genehmigung (Verbindliches Angebot)
- Muster des Darlehensvertrags
Sie haben eine Bedenkzeit von mindestens 5 Tagen, um alle Informationen zu berücksichtigen und eine Entscheidung zu treffen.
Anschließend wird sich unser Mitarbeiter mit Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten (Anwalt) in Verbindung setzen, um mit der Vertragsunterzeichnung fortzufahren.
Immobilienversicherung
Wenn Sie Ihr Darlehen durch ein Grundpfandrecht an einer Immobilie absichern, müssen Sie mindestens eine Feuer- und Erdbebenversicherung für die Immobilie abschließen.
Sie können jede Versicherungsgesellschaft wählen, die in Griechenland tätig ist.
Wenn Sie sich für Eurolife FFH oder Designia Brokers entscheiden, unterzeichnen Sie die Immobilienversicherung am Tag der Unterzeichnung des Hypothekendarlehensvertrags.
Wenn Sie sich für eine andere Versicherungsgesellschaft entscheiden, müssen Sie Ihre Versicherungspolice am Tag der Vertragsunterzeichnung vorlegen.
Verknüpftes Bankkonto
Ihr Hypothekendarlehen muss mit einem Eurobank-Konto verknüpft sein, um die Rückzahlung während der gesamten Darlehenslaufzeit zu ermöglichen.
Ihre Darlehenskosten
An dem Tag, an dem Sie den Darlehensvertrag unterzeichnen, informieren wir Sie oder Ihren Bevollmächtigten (Anwalt) schriftlich über die Gebühren und Kosten für Ihr Darlehen (Kosteninformationsschreiben).
An diesem Tag zahlen Sie die entsprechenden Kosten:
- In der Filiale, in der Sie den Darlehensvertrag unterschreiben.
- Über e-Banking, wenn Sie sich nicht in Griechenland aufhalten.
Zur Auszahlung Ihres Darlehens müssen Sie es durch ein Grundpfandrecht, eine Barsicherheit oder Wertpapierverpfändung absichern.
Alle Immobilieneigentümer müssen dem Pfandrecht zustimmen. Das Gleiche gilt für die Eigentümer der Barsicherheit oder Wertpapiere, die verpfändet werden.
Grundpfandrecht
Ein Grundpfandrecht an einer Immobilie muss beim Amtsgericht eingetragen werden. Die folgenden Personen müssen vor Gericht erscheinen und ihre Erklärung und ihr schriftliches Einverständnis vorlegen:
- Alle Eigentümer der Immobilie, die als Sicherheit dient, zusammen mit ihren Anwälten. Alternativ können nur ihre Bevollmächtigten (Anwälte) erscheinen.
- Der zuständige Eurobank-Anwalt.
Barsicherheit oder Wertpapierverpfändung
Sie können Ihr Darlehen durch Barsicherheiten, Wertpapiere (z. B. Anlageprodukte) oder Festgelder absichern, die Sie bei Eurobank führen.
In diesem Fall müssen Sie oder Ihr Bevollmächtigter (Anwalt) einen entsprechenden Pfandvertrag unterzeichnen.
Feste Darlehensgenehmigungsgebühr
Wenn Sie eine Barsicherheit oder Wertpapierverpfändung nutzen, wird Ihnen eine einmalige Darlehensgenehmigungsgebühr berechnet. Der Betrag wird bei der Auszahlung Ihres Darlehens eingezogen.
Die Gutschrift auf Ihr mit dem Darlehen verknüpftes Eurobank-Konto erfolgt je nach Darlehenszweck in einer oder mehreren Auszahlungen.
Wenn Sie eine bezugsfertige Immobilie kaufen
Wenn die Immobilie fertig ist, zahlen wir das Darlehen als Einmalbetrag aus.
Mit Ihrer Genehmigung stellen wir einen Verrechnungsscheck auf den Namen des Verkäufers der Immobilie aus. Wenn er ein Eurobank-Konto führt, überweisen wir den Betrag auf sein Konto.
Wenn Sie eine Immobilie bauen oder instandsetzen oder eine im Bau befindliche Immobilie kaufen
Wir zahlen Ihr Darlehen in mehreren Raten aus, in Abhängigkeit vom Fortschritt der Arbeiten. Der Betrag wird auf das mit Ihrem Darlehen verknüpfte Eurobank-Konto gutgeschrieben.
Vor jeder Auszahlung führt unser Ingenieur eine Inspektion durch, um den Fortschritt der Arbeiten zu bestätigen.
Zwei Jahre nach der ersten Auszahlung muss der gesamte Darlehensbetrag ausgezahlt werden.